PraxisPhilosophieAugenlaserLeistungenFür PatientenServiceNotdiensteLinks

Sehbehinderten-Rehabilitation

Bei einem Sehvermögen, das trotz der Korrektur durch Brille oder Kontaktlinsen sehr schlecht ist, können unter Umständen optische Hilfsmittel das Restsehvermögen besser nutzen. Dazu werden Ferngläser, Monokulare, Lupen, Lupenbrillen oder elektronische Lesegeräten eingesetzt. Mit solchen Sehhilfen können selbst stark sehbehinderte Patienten selbständig lesen, im Nahsehbereich beispielsweise schreiben, handarbeiten, kochen oder basteln und sich ohne fremde Hilfe im Straßenverkehr bewegen.

Die Kosten für solche Sehhilfen können bei Verordnung durch den Augenarzt unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Unsere Praxis bietet Ihnen in der Sehbehinderten-Sprechstunde das komplette Versorgungsspektrum an.
Wir erstellen Ihnen auch die erforderlichen Gutachten ggf. zur Erlangung des Blindengeldes beim Versorgungsamt, die Sehhilfenverordnung (Formular 8a), Mobilitätshilfenverordnung und alle erforderlichen Bescheinigungen.